AGB
Vertragsbedingungen zur Hundebetreuung bei Dogwalker-Bergheim
Der Hundehalter bestätigt, dass für seinen Hund
- eine Haftpflichtversicherung besteht. Diese gilt auch für Hunde, die nicht unter die gesetzliche Versicherungspflicht fallen.
- ein gültiger EU-Heimtierausweis mit Impfnachweisen vorhanden ist.
Der Hundehalter versichert,
- dass sein Hund frei von ansteckenden Krankheiten ist.
- dass sein Hund regelmäßig (alle 6 Monate) auf Wurmbefall und Parasitenbefall untersucht und ggf. behandelt wird.
Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass sein Hund im Rahmen der Spaziergänge in der Gruppe, wie auch auf dem Betriebsgelände nach freiem Ermessen von Dogwalker Bergheim und deren Mitarbeitern, unangeleint mitlaufen kann.
Der Hundehalter wurde über die bestehenden Risiken des Mitlaufens seines Hundes in einer Gruppe sowie auf dem Freigelände informiert. Ihm ist insbesondere bewusst, dass es innerhalb der Gruppe zu Streitereien unter den Hunden kommen kann, die unter Umständen zu Verletzungen seines Hundes führen können. Auch wenn die Mitarbeiter dies nach besten Kräften versuchen zu verhindern, kann es keinen vollständigen Ausschluss dieses Risikos geben. Der Hundehalter stellt Dogwalker Bergheim und deren Mitarbeiter von jeglicher Haftung hinsichtlich dieses Risikos frei.
Der Hundehalter ist sich bewusst, dass er bei gegebenenfalls anfallenden Tierarztkosten bei einer Verletzung selbst zu tragen hat.
Die Haftungsfreistellung gilt auch für den Fall, dass der Hund im Rahmen einer Verletzung oder eines Unfalls zu Tode kommt.
Weiterhin stellt der Hundehalter Dogwalker Bergheim und deren Mitarbeiter während des Spaziergangs von sämtlicher Haftung frei.
Sofern der Hund Schäden bei Dritten verursacht, wird der Hundehalter dies unverzüglich seiner Hundehaftpflichtversicherung mitteilen.
Bei Eintritt eines Notfalls während des Aufenthalts des Hundes in der Betreuung bevollmächtigt der Hundehalter Dogwalker Bergheim, etwaige tierärztliche Notfallmaßnahmen einschließlich der Einleitung einer Vollnarkose bei seinem Hund auf dessen Kosten zu veranlassen. Falls die Situation es zulässt, wird Dogwalker Bergheim den Hundehalter vor Einleitung der Maßnahmen über den Notfall unterrichten und die Maßnahmen mit ihm abstimmen.
Der Hundehalter erkennt an, dass Absagen gebuchter Betreuungstermine von Dogwalker Bergheim
- innerhalb von 3 Tagen vorher zu 50 % und
- innerhalb von 24 Stunden vorher zu 100 % berechnet werden.
Bei überraschendem Eintritt der Läufigkeit bei einer Hündin entfällt diese Regelung.
Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so tritt ersatzweise eine gesetzliche Bestimmung in Kraft, die dem von beiden Vertragspartnern gewollten am nächsten kommt. Die übrigen wirksamen Bestimmungen des Vertrages bleiben unberührt.
Dieser Vertrag kann von beiden Seiten jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden.
Nebenabreden wurden nicht getroffen und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bergheim/Erft.
